Die Gemeindeverteilung, welche die Luzerner Gemeinden zur Aufnahme von Personen aus dem Asylbereich verpflichtet, wird per Ende 2016 nach einem Jahr in Kraft aufgehoben. Ein Grund dafür ist die deutlich ruhigere Lage im Asylwesen. Zudem bestehen mittlerweile ausreichend Plätze in den kantonalen Asylzentren.