01.02.2012 | 13:31 | Nachrichten
Gemeinden im Kanton Bern sollen künftig unter gewissen Umständen zur Fusion gezwungen werden können. Der bernische Grosse Rat hat in erster Lesung die entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesänderungen genehmigt.
Dürfen Gemeinden in der föderalen Schweiz zu ihrem Fusionsglück gezwungen werden? Bisher lautete die Antwort klar Nein. Im Kanton Bern könnte sich dies künftig ändern.
Dagegen hatte sich vorab die SVP an der Grossratsdebatte vehement gewehrt. Die Partei lehnt Gemeindefusionen unter Zwang entschieden ab und pocht auf Freiwilligkeit. Für die übrigen Fraktionen stand zwar Freiwilligkeit im Vordergrund, wie verschiedene Sprecher betonten. Wenn dies nicht zum Ziel führe, brauche es aber Zwang.
Bisher kaum Fusionen
Es dürfe nicht sein, dass Gemeinden finanziell, administrativ und personell am Tropf des Kantons hingen. Bis anhin waren Gemeindefusionen freiwillig und wurden mit finanziellen Zuwendungen in die Gemeindekasse belohnt. Trotzdem hielt sich die Fusionslust im Kanton Bern stark in Grenzen: Von rund 400 sank die Zahl der Gemeinden in den letzten Jahren lediglich auf 382. Damit hat der Kanton schweizweit immer noch am meisten Gemeinden. Nun will der Kanton vom Prinzip der Freiwilligkeit abrücken und in zwei Fällen Fusionen erzwingen können.
Erstens, wenn eine Gemeinde nicht mehr in der Lage ist, ihre Aufgaben dauerhaft selbständig zu regeln. Zweitens, wenn mehrere Gemeinden sich zusammenschliessen wollen und eine Mehrheit dieser Gemeinden und der Stimmenden dazu Ja sagt.
Auch mit Geld Druck machen
Neu könnte der Kanton auch über die Gemeindekasse Druck machen. Die Vorlage schafft die Möglichkeit, Leistungen aus dem Finanzausgleich zu kürzen, wenn sich eine Gemeinde einem Zusammenschluss widersetzt, der nötig wäre, um ihre Leistungsfähigkeit zu stärken. Die weiteren Details zu den Sanktionsmassnahmen kommen nun in die zweite Lesung.
Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) bezeichnete Zwangsfusionen als «ultima ratio». Diese kämen also erst zum Zug, wenn andere und mildere Massnahmen versagt haben. Die Gemeinde, die ihre Arbeit recht mache, müsse den Kanton nicht fürchten, sagte der kantonale Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor.
Die entsprechenden Änderungen der Kantonsverfassung genehmigte das Parlament bereits am Dienstagabend in erster Lesung mit 89 Ja- gegen 40 Nein-Stimmen. Die Änderungen im Gemeindegesetz wurden dann am Mittwoch mit 92 Ja- zu 39 Nein- Stimmen angenommen. (sda/aes)
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